Als Fahrer eines reinen Elektroautos (BEV) helfen Sie, klimaschädliche Treibhausemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement erkennt der Gesetzgeber, über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote, an.
Für die Förderung reicht ein kleiner Antrag und ein Scan/Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Nach der Bewilligung erhalten Sie jährlich eine Förderung von 320,00€.
Die THG-Quote (Treibhausminderungs-Quote) ist ein Instrument, mit den der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase begrenzt und die Energiewende im Verkehrssektor beschleunigt werden soll. Mineralöl-Hersteller erhalten eine Vorgabe, wieviel Treibhausgase Sie produzieren dürfen. Überschreiten Sie ihr Kontingent, müssen Sie Strafzahlungen leisten - oder sie gleichen die Abweichung durch den Kauf von eingesparten Emissionen aus.
Hier kommen Elektrofahrzeuge ins Spiel: Als Besitzer eines Elektroautos haben Sie aktiv in eine treibhausgasmindernde Technologie investiert. Dafür können Sie sich belohnen lassen und die eingesparten THG-Rechte verkaufen.
Wer ein E-Auto besitzt, kann seit dem 01.01.2022 für eingesparte CO2-Emissionen eine Prämie erhalten.
Treibhausgasminderungs-Quote
Die Treibhausgasminderungsrechte sind im BundesImmissionsschutzgesetz geregelt. Der Gesetztestext ist im BImSchG unter § 37 und § 38 nachzulesen.
Nein, diese Förderinstrumente funktionieren völlig unabhängig voneinander und beruhen auf unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen.
Nein, die Zulassungsbescheinigung reicht als Nachweis aus. Es ist egal, wie das Auto tatsächlich geladen wird.
Der Fahrzeughalter, also derjenige der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist.
Auch hier kann die THG-Quote geltend gemacht werden. Berechtigt ist der Halter vom Fahrzeug.
Erst einmal gar nichts. Schade wäre es dennoch, denn die Besitzer verschenken in dem Fall bares Geld. Die Beantragung kann das ganze Jahr über erfolgen, erst am 28. Februar des Folgejahres endet die Beantragungsmöglichkeit. Allerding kann keine Beantragung für 2021 erfolgen, denn die Regelung gilt ab dem 01.01.2022.
Der Vertrag wird exklusiv geschlossen, da die Förderung nur einmalig pro Jahr zulässig ist und daher keine Dritten mit der Veräußerung der eigenen THG-Quote beauftragt werden können.
Nach der Übermittlung vom Antrag erfolgt die Verifzierung beim Umweltbundesamt, die Bündelung und der Verkauf der THG Quote durch thinkmobility.green.
Nach Bewilligung durch das Ministerium erhalten Sie den Betrag in Höhe von 320,00€ auf das angegebene Konto überwiesen. Dies dauert in etwa 8-10 Wochen.
Erfolgt kein Verkauf des Kraftfahrzeugs, so wird im Folgejahr eine weitere Förderung beantragt.